Der Weg zum Führerschein
Der Weg beginnt mit der Anmeldung in der Fahrschule. Dort ist der theoretische Mindestunterricht zu absolvieren und man bekommt den Antrag, der beim örtlichen Bürgermeisteramt bzw. Ordnungsamt abzugeben ist. Dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sind je nach Führerscheinklasse folgende Anlagen beizufügen:
- 1 Sehtest
- 1 biometrisches Passbild
- 1 Bescheinigung über die Teilnahme an einem ersten Hilfe Kurs
zusätzlich für die Nutzfahrzeugklassen C1,C, D1 und D:
- 1 Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- 1 Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
- 1 Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
zusätzlich für die Busklassen D1 und D:
- 1 Nachweis über eine 5-Punkte-Untersuchung
- 1 Führungszeugnis
Nach Einreichung des Antrags bei der örtlichen Behörde wird dieser bearbeitet und Weitergeleitet an das zuständige Landratsamt bzw. die Führerscheinstelle. Diese bestellt den Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin und erteilt einen Prüfauftrag an das hiesige TÜV-Service-Center. Jetzt kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Nach bestandener Theorieprüfung und abgeschlossener praktischer Ausbildung kann die praktische Prüfung abgelegt werden. Die Theorieprüfung kann 3 Monate und die praktische Prüfung kann einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.